Ob ein Wein zu den Perl- oder Schaumweinen gehört richtet sich zum einen nach dem deutschen Weingesetz mit einem Mindestalkoholgehalt von 8,5 vol % und zum anderen nach dem Kohlensäureüberdruck bei Raumtemperatur. Ab 3 Bar Überdruck zählt ein Wein zu den Schaumweinen und muss in einer Schaumweinflasche abgefüllt und mit Schaumweinsteuer versehen werden. Ein Perlwein hingegen ist nur leicht prickelnd, meist wegen der natürlichen Kohlensäure die bei der Gärung entsteht oder alternativ vom Winzer dazugegeben wird.
Wie genießt Ihr euren Wein? Still, perlend oder prickelnd wie Champagner?
Euer Team vom Weingut Hoch